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   VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98   

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https://dejure.org/1998,17283
VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98 (https://dejure.org/1998,17283)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.1998 - VfGBbg 6/98 (https://dejure.org/1998,17283)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 1998 - VfGBbg 6/98 (https://dejure.org/1998,17283)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 20; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1
    Beschwerdegegenstand; Beschwerdebefugnis; Willkür; Prüfungsmaßstab; Vereinigungsfreiheit

 
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  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Ein solcher Fall kann auch dann vorliegen, wenn - wie es die Beschwerdeführerin für der~ vorliegenden Fall geltend macht - ein Fachrichter bei seiner Entscheidung über Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des Privatrechts Inhalt und Tragweite der Grundrechte grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 7, 198, 206 f.; 42, 143, 148; 73, 261, 269).

    Eine Beeinträchtigung dieses Rechts läge nur vor, wenn die Mitgliedschaft im Börsenverein letztlich gewissermaßen auf einen fremden Willen zurückzuführen wäre (vgl. BVerfGE 73, 261, 270).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Umfaßt ist gleichermaßen das Recht, dem Verein, fernzubleiben oder aus ihm auszutreten (vgl. BVerfGE 50, 290, 354; 10, 89, 102).

    Dem Verein steht es hiernach zu, u.a. seine eigene Organisation selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 50, 290, 354; 80, 244, 253) Von diesem Recht haben der Börsenverein und der Landesverband bei der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Mitgliedschaften im Sinne einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in beiden Vereinen Gebrauch gemacht.

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Ein solcher Fall kann auch dann vorliegen, wenn - wie es die Beschwerdeführerin für der~ vorliegenden Fall geltend macht - ein Fachrichter bei seiner Entscheidung über Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des Privatrechts Inhalt und Tragweite der Grundrechte grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 7, 198, 206 f.; 42, 143, 148; 73, 261, 269).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Ein solcher Fall kann auch dann vorliegen, wenn - wie es die Beschwerdeführerin für der~ vorliegenden Fall geltend macht - ein Fachrichter bei seiner Entscheidung über Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des Privatrechts Inhalt und Tragweite der Grundrechte grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 7, 198, 206 f.; 42, 143, 148; 73, 261, 269).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils zur Wirksamkeit der Kündigung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Willkür liegt vor, wenn eine Entscheidung unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes. Brandenburg, Beschluß vom 21. August 1997- VfGBbg 21/97 - S. 5 ff. des Umdrucks, m.w.N.).
  • RG, 29.04.1920 - IV 518/19

    Zulässigkeit des Prozessweges über dei Feststellung der Zugehörigkeit zu einem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Die Zahlung einer Aufnahmegebühr ist ihrem Wesen nach Teil der vertraglichen Verpflichtung des Beitretenden (vgl. RGZ 100, 1, 2 f.).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Dabei bleibt offen, ob und inwieweit Kostenentscheidungen, die - wie hier-lediglich einen unselbständigen Annex der Hauptsacheentscheidung darstellen, überhaupt zum eigenständigen Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemacht werden können (vgl. für Kostenentscheidungen, die in einem besonderen, mit eigenen Rechtsmitteln ausgestatteten Verfahren getroffen, werden- BVerfGE 17, 265, 268; 60, 305, 308; offen gelassen für den Fall einer Kostenentscheidung als bloßer Nebenentscheidung BVerfGE 33, 247, 256).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Dabei bleibt offen, ob und inwieweit Kostenentscheidungen, die - wie hier-lediglich einen unselbständigen Annex der Hauptsacheentscheidung darstellen, überhaupt zum eigenständigen Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemacht werden können (vgl. für Kostenentscheidungen, die in einem besonderen, mit eigenen Rechtsmitteln ausgestatteten Verfahren getroffen, werden- BVerfGE 17, 265, 268; 60, 305, 308; offen gelassen für den Fall einer Kostenentscheidung als bloßer Nebenentscheidung BVerfGE 33, 247, 256).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Umfaßt ist gleichermaßen das Recht, dem Verein, fernzubleiben oder aus ihm auszutreten (vgl. BVerfGE 50, 290, 354; 10, 89, 102).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98
    Dem Verein steht es hiernach zu, u.a. seine eigene Organisation selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 50, 290, 354; 80, 244, 253) Von diesem Recht haben der Börsenverein und der Landesverband bei der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Mitgliedschaften im Sinne einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in beiden Vereinen Gebrauch gemacht.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

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